Abrechnung
Siehe unter: Verbrauchsabrechnungen.
Abrechnungs- oder Verrechnungsleistung [in kW]
Abrechnungs- oder Verrechnungsleistung - Kilowatt - ist die elektrische Leistung, die vertragsgemäß für die Abrechnung maßgebend ist.
Üblich sind z.B.:
(1) Jahreshöchstleistung,
(2) Mittel aus mehreren Monatshöchstleistungen,
(3) Monatshöchstleistung.
Siehe auch unter: Leistung.
Anschlussanlage
Siehe unter: Hausanschluss
Anschlusskosten
Siehe unter: Hausanschlusskosten
Baukostenzuschuss / Netzkostenbeitrag
Baukostenzuschuss / Netzkostenbeitrag ist der vom Kunden zu übernehmende Anteil der Kosten für die Errichtung, Erweiterung und/oder Verstärkung von Verteilungsanlagen des EVU.
Bedarfsarten
Nach der Bundestarifordnung Elektrizität (BTO Elt) wird zwischen drei Bedarfsarten unterschieden:
(1) Haushaltebedarf;
(2) Landwirtschaftlicher Bedarf;
(3) Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf.
Benutzungsdauer
Benutzungsdauer ist der Quotient aus dem Verbrauch an elektrischen Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne und der höchsten elektrischen Leistung in derselben Zeitspanne: kWh / kW = h.
Die Benutzungsdauer ist ein entscheidendes Kriterium für die Wahl der richtigen Preisregelung. Diese Kennzahl ergibt sich, wenn die bezogene elektrische Arbeit für einen bestimmten Zeitraum durch die Höchstleistung dividiert wird. Sie ist nicht nur ein Kriterium für die Gleichmäßigkeit des Strombezugs, sondern auch der entscheidende Bestimmungsfaktor für die Höhe des sich ergebenen Durchschnittspreises.
Beispiel:
Jahreshöchstleistung: 70kW
HT-Verbrauch: 200.000 kWh
NT-Verbrauch: 115.000 kWh
Gesamtverbrauch: 315.000 kWh
Benutzungsdauer= 315.000 kWh / 70 kW = 4.500 h
Grundsatz ist, je mehr sich die Jahres-Benutzungsdauer dem Idealwert von 8.760 Stunden (24 h/d * 365 d/a) nähert, desto besser werden die Kraftwerke und das Stromnetz der EVU ausgelastet. Deshalb erhält ein Kunde mit einer längeren Benutzungsdauer einen besseren Stromdurchschnittspreis als ein Kunde mit relativ niedrigen Benutzungsstunden, z.B. 1.200 h.
Typische Jahresbenutzungsdauern (Erfahrungswerte)
sind bei:
Einschichtbetrieben: 1.000 - 1.800 h/a
Zweischichtbetrieben: 2.000 - 2.800 h/a
Dreischichtbetrieb: 3.200 - 7.000 h/a
Benutzungsgrad
Der Benutzungsgrad ist gleich dem Quotienten aus Benutzungsdauer und der zugehörigen Zeitspanne (z.B.: Benutzungsdauer in h / Jahresstunden in h).
Bestellleistung [in kW]
Bestellleistung ist die elektrische Leistung, die ein Kunde fur eine bestimmte Zeitspanne bei einem Energieversorger bestellt.
Siehe auch unter: Leistung.
Bezugsbedingungen
Der Begriff Bezugsbedingungen bezeichnet die in den Elektrizitätsversorgungsverträgen und dem dazugehörenden Preisblatt enthaltenen Vertragsbestandteile.
Blindarbeit
Viele elektrische Verbraucher erzeugen nach dem physikalischen Prinzip der elektromagnetischen Induktion (unerwünschte) Stromflüße, den sog. Blindstrom. Das ist z.B. der Fall beim Einsatz von Transformatoren, Motoren oder Spulen und änlichen Induktivitäten. Die so erzeugte Blindarbeit wird über die vorhandenen Stromleitungen transportiert. Blindarbeit wird nicht im engeren Sinne verbraucht, sondern pendelt (schwingt) zwischen Erzeuger und Verbraucher hin und her. Auftretende Blindströme belasten die Transportleitungen für Elektrizitat und reduziert damit deren Übertragungskapazität. Im Auftrag des Netzbetreibers wird durch Kraftwerke Blindarbeit erzeugt, die der von den Kundenanlagen erzeugten Blindarbeit entgegengerichtet ist und diese (durch Überlagerung) teilweise kompensiert. Darüber hinaus sind mit dem Transport der Blindarbeit Verluste an Wirkarbeit verbunden.
Blindarbeit verursacht Kosten fur die Netzbetreiber. Sie sind jedoch merklich niedriger als die Kosten der Wirkarbeit. Sie werden nicht auf die gesamte Menge der gelieferten Blindarbeit gerechnet.
Beispiel:
Ein angeschlossenes Aggregat hat einen Wirkarbeitsverbrauch von 100 kWh. Daneben fällt ein Blindarbeitsbedarf von 60 kvarh an. Der Blindarbeitsbedarf beim Betrieb dieser Maschine übersteigt also 50 % des Wirkarbeitsbedarfes. Es wird nur der übersteigende Anteil (10 kvarh) berechnet.
Blindstromklausel
Regelung über die Erfassung und Berechnung von Blindarbeit bzw. Blindleistung.
EEG
Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien - Erneuerbare Energien Gesetz.
Elektrische Leistung [in kW]
Leistung - gemessen in Kilowatt - ist der Quotient aus der in einer bestimmten Zeitspanne geleisteten Arbeit und der Dauer eben dieser Zeitspanne. Im Zusammenhang mit der elektrischen Leistung werden unterschieden: (1) Wirkleistung (wird in der Regel in den Rechnungen angegeben), (2) Blindleistung und (3) Scheinleistung. Siehe auch unter: Abrechnungs- oder Verrechnungsleistung, Bestellleistung, In Anspruch genommene Leistung, Mittlere Leistung, Überschreitungsleistung.
Elektrizitätsversorgungsverträge
Elektrizitätsversorgungsverträge sind Verträge über Art und Umfang der Versorgung mit Elektrizität und über die dafür geltenden Preise und Bedingungen. Klassische Elektrizitätsversorgungsverträge umfassen Regelungen, die heutzutage oft auch separat in Stromlieferverträgen und Netzanschlussverträgen geregelt sind. Siehe auch unter Stromliefervertrag sowie unter Netznutzungsvertrag.
Emissionshandel / Emissionsrechtehandel
Am 1. Januar 2005 führte die Europäische Union ein Emissionsrechtehandels-system für C02, kurz ETS (Emission Trading Scheme), ein. Ein einzelnes Emissionszertifikat (EUA=European Allowance) berechtigt den Eigentumer zur Emission von einer Tonne C02. Zu Beginn des Handels mit C02-Zertifikaten betrug der Börsenpreis ca. 6 € inzwischen sind jedoch die Preise für EUA's stark angestiegen. Sie erreichen inzwischen Höhen von über 25 €. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einzelner Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Energieeinsparung und Energieerzeugung haben die C02-Zertifikate bereits heute starke Bedeutung. Als Anreiz für die Industrie-betriebe zur rationellen Energienutzung existieren zahlreiche Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes sowie der Länder. Hinzu kommen zinsverbilligte Darlehen über die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) sowie Investitionszuschüsse von Energieversorgungsunternehmen oder Anlagenherstellern:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) www.kfw.de
Deutsche Ausgleichsbank (DtA) www.dta.de
Bundesstiftung Umwelt www.dbu.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHT) www.diht.de
Förderprogramme der Länder zur rationellen Energienutzung
Quelle: Förderdatenbank des BMWA www.bmwa.bund.de
Energiekennzahlen (EKZ)
Kennzahlen sind verdichtete Maßgrößen für komplexe zahlenmäßig erfassbare Sachverhalte. Sie können als absolute Zahlen oder als Verhältniszahlen (Quotienten) gebildet werden. Betriebliche Kennzahlen enthalten numerische Informationen, die die Struktur, die wirtschaftlichen Prozesse oder die Entwicklungen eines Unternehmens oder Teile davon entweder nachträglich beschreiben oder im Vorhinein bestimmen.
Im Bereich des betrieblichen Energiemanagements spielen Kennzahlen eine wichtige Rolle bei der Herstellung von Vergleichbarkeit von Sachverhalten und damit zur eigenen Standortbestimmung (Benchmarking).
Bei Definition, Ermittlung und Nutzung eigener betrieblicher Kennzahlen sowie bei der Nutzung fremder Kennzahlen muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass eine saubere Zuordnung (Herstellung einer plausiblen Vergleichbarkeit) der Werte für den zu untersuchenden Bereich gesichert ist.
Siehe auch unter: Kennzahlen zum Stromverbrauch in mittelstandischen Betrieben.
EVU
Energieversorgungsunternehmen
Hausanschluss
Der Begriff Hausanschluss bzw. die Anschlussanlage bezeichnet die im Eigentum des EVU stehende Verbindung zwischen den Verteilungsanlagen des EVU und den nicht im Eigentum des EVU stehenden Anlagen des Kunden.
Hausanschlusskosten
Hausanschlusskosten oder Anschlusskosten sind die vom Kunden zu übernehmenden Kosten für die Erstellung und gegebenenfalls Veränderung des Hausanschlusses bzw. der Anschlussanlage.
HT – Hochtarifzeit
Siehe unter: Tarifzonen.
In Anspruch genommene Leistung [in kW]
In Anspruch genommene Leistung ist die elektrische Leistung, mit der ein Kunde die Anlagen seines Netzbetreibers an der Übergabestelle innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (z.B. ein Monat oder ein Jahr) belastet hat.
Siehe auch unter: Leistung.
Jahresabrechnungen
Siehe unter: Verbrauchsabrechnungen.
Jahresbenutzungsdauer
Siehe unter: Benutzungsdauer.
Jahresstromverbrauch
Der Begriff Jahresstromverbrauch entstammt der Praxis der Energieversorger. Er ist nicht gleichzusetzen mit dem Stromverbrauch innerhalb eines Kalenderjahrs. Üblicherweise bezeichnet der Begriff Jahresstromverbrauch oder Jahresverbrauch den Verbrauch eines Kunden in einem Abrechnungsjahr. Hierbei spielt der Beginn des Vertragsverhältnisses genauso eine Rolle wie das Ablesedatum der Zählerdaten. Der Verbrauch an Wirkarbeit (HT und NT) errechnet sich aus der Differenz Zählerstand alt zu Zählerstand neu. Darüber hinaus wird ggf. auch die Blindarbeit berücksichtigt.
Anmerkung: Erfolgt die Verbrauchsabrechnung unter Berücksichtigung eines Jahresleistungspreises (Höchste Monatsleistung oder Mittel aus 2, 3 oder 12 höchsten Monatsleistungen) wird dieser anteilig, bezogen auf die bei der Abrechnung zu berücksichtigen Tage (z.B. 70 kW * 120,00 € / 365 Tage * 340 Tage = 7.824,66 €) in der Abrechnung aufgeführt.
Kennzahlen zum Stromverbrauch in mittelständischen Betrieben
Gewerbe |
Dimension |
Spezifischer Stromverbrauch Mittelwert |
Bäckereihandwerk (ohne Elektroofen) |
kWh / t Mehl |
650 |
Bäckereihandwerk (ohne Elektroofen) |
kWh / m2 BFL |
3.884 |
Bäckereihandwerk (mit Elektroofen) |
kWh / m2 BFL |
9.500 |
Fleischereihandwerk < 250 t / a Rohmaterial |
kWh / t a |
740 |
Fleischereihandwerk > 250 t / a Rohmaterial |
kWh / t a |
450 |
Tischlereihandwerk (Holz) |
kWh / m3 a |
831 |
Friseurhandwerk (Kunden) |
kWh / 100 Kd a |
189 |
Friseurhandwerk (Nutzfläche) |
kWh / m2 a |
145 |
Hotels (BGFL) |
kWh / m2 a |
76 |
Gaststätten (BGFL) |
kWh / m2 a |
250 |
Kaufhallen und Supermärkte (Nutzfläche) |
kWh / m2 a |
250 |
Kaufhallen und Supermärkte (VKFL) |
kWh / m2 a |
390 |
Warenhäuser (Nutzfläche) |
kWh / m2 a |
280 |
Senioren und Kinderheime (BGFL) |
kWh / m2 a |
50 |
Kfz Betrieb |
kWh / Rep-Auftr |
20 |
Abkürzungen:
A - Jahr
BFL - Backfläche
Kd - Kunden
VKFL - Verkaufsfläche
BGFL - Brutto-Geschoss-Fläche
Rep-Auftr - Reparatur-Auftrag
KWKG -
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Lastgang
Der Lastgang (Lastverlauf zeigt über einen Zeitraum (Tag, Woche, Monat, Jahr) die in Intervallen von jeweils 15 Minuten ermittelte mittlere, dem Netz entnommene / bereitgestellte Leistung (der elektrisch betriebenen Anlagen) eines Kunden. Die Darstellung von Lastgängen erfolgt üblicherweise tabellarisch in Zahlenwerten oder auch graphisch:
Aus der Sicht des Elektrizitäsmanagements repräentieren Lastgänge eine bedeutende Datengrundlage zur Charakterisierung von Stromkunden. Aus dem Lastgang eines Unternehmens lassen sich Rückschlusse auf wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen der energetischen Betriebsoptimierung ziehen. Darüber hinaus verkörpert der Lastgang eine unverzichtbare Grundlage für einen marktgerechten Stromeinkauf.
Leistung [in kW]
Siehe unter: Elektrische Leistung.
Messperiode
Messperiode ist eine sich ständig wiederholende Zeitspanne (z.B. ¼ Stunde oder 96 Stunden), in der die jeweils bezogene elektrische Arbeit erfasst wird, um hieraus die in einer jeweiligen Messperiode in Anspruch genommene mittlere Leistung bzw. die Leistungswerte festzustellen.
Mittlere Leistung [in kW]
Mittlere Leistung - gemessen in Kilowatt - ist die über eine Messperiode gemittelte elektrische Leistung, z.B. als:
- Viertelstunden-Leistung
- Halbstunden-Leistung
- Stunden-Leistung
- 96-Stunden-Leistung.
Siehe auch unter: Leistung.
Monatsabrechnungen
Siehe unter: Verbrauchsabrechnungen.
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag regelt die Details der Einrichtung und des Gebrauchs (z.B. Zugangs- und Ablesungsfragen) eines (unmittelbaren) Anschlusses des Kunden an das Netz des lokalen Netzbetreibers. Das schließt auch Regelungen zur Übernahme von eventuell im Zusammenhang mit den Netzanschluss anfallenden Kosten (z.B. Baukostenzuschuss bei Verstärkung des Netzes) ein. Vertragspartner sind einerseits der Netzbetreiber und andererseits der Anschlussnehmer, in der Regel der Grundstückseigentumer oder der Mieter / Pächter.
Netzentgelt / Netznutzungsentgelt
Mit dem Netzentgelt werden diejenigen Kosten bezeichnet, die der Kunde mittel- oder unmittelbar an den Netzbetreiber für die Netznutzung zu entrichten hat. Netznutzungsentgelte sollen die Kosten der Errichtung, der Instandhaltung und des Betriebs von Stromnetzen widerspiegeln, einschließlich einer marktüblichen Rendite für den Netzbetreiber.
Netznutzungsvertrag / Netzkundenvertrag
Im Netznutzungsvertrag werden all die Fragen der Netznutzung, inklusive von Entgeltfragen, geregelt, die über den Bereich Netzanschluss hinausgehen.
NT – Niedertarifzeit
Siehe unter: Tarifzonen.
Preisanpassungsklausel / Preisänderungsklausel
Preisanpassungsklauseln oder Preisänderungsklauseln sind vertragliche Bestimmungen in Stromlieferverträgen oder Elektrizitätsversorgungs-verträgen. Derartige Bestimmungen können sehr unterschiedliche ausgestaltet sein. Allen Preisänderungsklauseln gemeinsam ist, dass sie Änderungen ursprünglich vereinbarter Preise oder Preisbestandteile (z.B. für Arbeit oder Leistung etc.) während der Vertragslaufzeit unter bestimmten - in der Klausel genannten - Bedingungen ermöglichen
Tarifkunden
Tarifkunden sind private oder gewerbliche Kunden, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den ergänzenden Bestimmungen zu den Allgemeinen Tarifen des lokalen Energieversorgers aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden.
Tarifzonen: HT / NT
Mit Tarifzonen werden in der Regel die Schaltzeiten für
(1) Hochtarifzeit - HT
(2) Niedertarifzeit - NT sowie
(3) Sommer-/ Winterzeit bezeichnet.
Beispiele für HT-Zeiten sind:
06.00 Uhr - 21.00 Uhr Okt.-März
07.00 Uhr -18.00 Uhr Apr.-Sept.
Schwachlastregelung
Nach BTOElt (Bundestarifordnung Elektrizität) haben die Energieversorger für Tageszeiten mit schwacher Leistungsinanspruchnahme (Schwachlastzeiten) einen Schwachlastarbeitspreis anzubieten, der die Kostensituation in dieser Zeit Rechnung widerspiegeln muss (Niedertarifzeit).
Sondervertragskunden
Sondervertragskunden sind alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Mit Sondervertragskunden werden individuelle Versorgungsbedingungen und/ oder Preise in einem Sondervertrag vereinbart.
Spannungsebene [in kV]:
Der Begriff Spannungsebene bezeichnet die Höhe der in einem bestimmten Stromnetz übertragenen Spannunggemessen in kV. Man unterscheidet:
(1) Höchstpannung 380 & 220 kV
(2) Hochspannung 110 kV,
(3) Mittelspannung 1030 kV
(4) Niederspannung 0,4 kV
Stromdurchschnittspreis
Der Begriff Stromdurchschnittspreis bezeichnet den Quotienten aus den Kosten des Stromeinkaufs und dem Verbrauch an Wirkarbeit (HT +NT) in einem Abrechnungszeitraum. In die Kosten des Stromeinkaufs gehen ein der netto Rechnungsbetrag der EVU-Abrechnung – einschließlich Stromsteuer (StromSt) und Umlagen nach den Gesetzen zur Förderung Erneuerbare Energien (EEG) und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), ohne Mehrwertsteuer:
Kosten (ct / kWh) = .Rechnungsbetrag ohne MwSt. (€) * 100 /
ooooooo..Verbrauch HT (kWh) + Verbrauch NT (kWh)
Stromliefervertrag
Der Stromliefervertrag ist ein Kaufvertrag über die Elektrizität. Dabei geht es im Kern um die Energiemenge, die in einer definierten Zeit (mindestens eine Viertelstunde) vom Kunden bezogen wird. Stromlieferverträge enthalten Regelungen über:
Preise und Preisgestaltung
Die Bezugsart (in der Regel Vollstrombezug)
Abrechnungsmodalitäten
Laufzeit und Kündigungsrechte
Modalitäten der Netznutzung (Fahrplanerstellung, Lieferung frei Betrieb)
Anschlussbedingungen:
- die Höhe der Leistungsbereitstellung
- die Abnahmestelle
- die Frequenz
- die Spannungsebene (Lieferspannung)
- den Übergabepunkt
- Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Überschreitungsleistung [in kW]
Überschreitungsleistung ist diejenige Leistung, die sich als positive Differenz aus der in Anspruch genommenen und der bestellten Leistung ergibt.
Siehe auch unter: Bestellleistung, In Anspruch genommene Leistung, Leistung.
Unbundling / Entflechtung
Der Begriff Unbundling, zu deutsch Entflechtung, steht in der Elektrizitätswirtschaft für die Trennung des Netzbetriebs von allen übrigen Aktivitäten oder Geschäftsfeldern eines (vertikal) integrierten Energieversorgungsunternehmens:
Üblicherweise unterscheidet man zwischen dem (1) buchhalterischen, (2) dem organisatorischen und informatorischen, (3) dem gesellschaftsrechtlichen sowie (4) dem eigentumsrechtlichen Unbundling. Die drei erst genannten Entflechtungsformen sind mittlerweile für Energieversorgungsunternehmen in Deutschland und darüber hinaus für alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft rechtlich vorgeschrieben.
Das Unbundling, also die Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen repräsentiert für den Gesetzgeber eines der grundlegenden Prinzipien zur Schaffung voll funktionsfähiger und wettbewerbsorientierter Binnenmärkte für Elektrizität und Gas. Zusammen mit dem regulierten Netzzugang soll das Unbundling den wirtschaftlichen Missbrauch von Netzmonopolen verhindern.
In der Praxis ändert sich für den Kunden, der eine Vollstromversorgung bevorzugt und von seinem jetzigen Versorger weiter versorgt werden will, nichts. Sowie aber ein Versorgerwechsel vollzogen wird, muss der Stromkunde zukunftig zwei Verträge abschließen: einen Stromliefervertrag mit Preisblatt und Anlagen (mit dem neuen Versorger) und einen Netzanschlussvertrag mit dem lokalen Netzbetreiber.
Verbrauchsabrechnungen
Die Verbrauchsabrechnung für den Bezug elektrischer Energie wird vertragsgemäß vorgenommen. Dabei lässt sich unterscheiden nach:
(1) Monatsabrechnungen; sie sind üblich bei:
Sondervertragskunden mit Monatsleistungspreisberechnung.
Abschließend abgerechnet werden der Wirkverbrauch (Hochtarif [HT] und Niedertarif [NT]), Leistung, ggf. Blindarbeit sowie das Mess-/oder Verrechnungsentgelt.
Sondervertragskunden mit JahresIeistungspreisberechnung
Abschließend werden der Wirkverbrauch (Hochtarif [HT] und Niedertarif [NT]) und ggf. Blindarbeit sowie das Mess-/ oder Verrechnungsentgelt abgerechnet. Die Leistung wird in Form einer Abschlagszahlung berechnet.
(2) Jahresabrechnungen; sie sind üblich bei:
Bei Sondervertragskunden mit Jahresverbrauchsabrechnungen, in der Regel Verbrauch kleiner 100.000 kWh und/ oder kleiner 60 kW Leistung.
Tarifkunden mit und ohne Leistungsmessung.
Verrechnungsleistung [in kW]
Siehe unter: Abrechnungsleistung.
Vollstromversorgung
Das am weitesten verbreitetste Produkt der Stromwirtschaft ist auch im liberalisierten Markt die Vollstromversorgung. Der Abnehmer bezieht hierbei seinen kompletten Strombedarf von einem Versorger. Mit dem Abschluss sog. All-Inclusive Verträge erhält der Kunde einen Energiepreis einschließlich Netznutzungskosten. Über einer Vollmacht des Kunden wird der Versorger berechtigt, alle Angelegenheiten der Netznutzung mit dem Netzbetreiber zu klären. Eventuelle Risiken gehen, wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, zu Lasten des Versorgers. Vollstromversorgungsverträge sind vor allem für kleinere Abnehmer sowie für Kunden, die den Aufwand alternativer Beschaffungsmethoden scheuen, von Interesse. Verschiedentlich wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass Stromkunden im Marktsegment der Vollstromversorgungsverträgen keine besonderen wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Kenntnisse für ihren Stromeinkauf benötigen.
Dem ist klar zu widersprechen: Gerade im Hinblick auf die Produktvielfalt, bei Vollstromversorgungsverträgen benötigt der Stromkunde detaillierte Sachkenntnisse, um optimale Energiebezugskosten zu realisieren.
Wirkarbeit [in kWh; MWh]
Der Begriff Wirkarbeit bezeichnet die dem Netz entnommene elektrische Energie in einer Zeiteinheit, gemessen in Kilowattstunden.
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